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Steuerberater-Software | Zukünftig mehr Wettbewerb auf dem Markt
[i] Bundeskartellamt, PM v. 4.12.2019 Die deutschen Steuerberaterkammern haben sich gegenüber dem Bundeskartellamt verpflichtet (vgl. § 32b Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB), künftig die elektronische Legitimation von Steuerberatern über verschiedene Datenbanken zu ermöglichen. Nach Anpassung der IT-Systeme der Finanzverwaltung werden die Kammern den Parallelbetrieb von Legitimationslösungen unterstützen, zwischen denen Steuerberater dann wählen können. Bislang hatten die Kammern den Betrieb einer elektronischen Vollmachtsdatenbank exklusiv an das Unternehmen Datev eG übertragen. Das Bundeskartellamt hatte deswegen ein Kartell- und Missbrauchsverfahren gegen die Kammern geführt. Die wettbewerblichen Bedenken konnten durch deren verpflichtenden Zusagen ausgeräumt werden.
[i]StBK führen Datenbanken übergangsweise im EigenbetriebÜbergangsweise werden die Steuerberaterkammern die Vollmachtsdatenbank im Eigenbetrieb führen. Sobald die Finanzverwaltung ihre Schnittstellen so angepasst hat, dass ihre Systeme mit mehreren Datenbanken parallel kommunizieren können, werden die Kammern den Softwareanbietern Zugang zu den bei ihnen geführten Berufsregistern gewähren. Damit können alle Softwareanbieter den rechtlich vorgeschriebenen Datenabgleich mit den Regis...