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Arbeitsverhältnis | Hinweispflichten des Arbeitgebers
Erteilt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haftet der Arbeitgeber für Schäden, die der Arbeitnehmer aufgrund der fehlerhaften Auskunft erleidet.
Mit seiner Klage hat der im Jahr 2014 in den Ruhestand getretene Arbeitnehmer erfolgreich gegenüber seiner früheren Arbeitgeberin im Wege des Schadensersatzes die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen begehrt, die er auf seine als Einmalkapitalbetrag ausgezahlte Pensionskassenrente zur Kranken- und Pflegeversicherung wegen einer Gesetzesänderung im Jahr 2003 zu entrichten hatte. Die Arbeitgeberin hatte mit einer Pensionskasse einen Rahmenvertrag zur betrieblichen Altersversorgung geschlossen. Im April 2003 nahm der ...