Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 9 vom Seite 654

Passgenauer Schutz von Mandantendaten in der Steuerkanzlei

Konsequente Umsetzung erforderlicher Kontrollen anhand des 14-Stufenplans des BDSG

Marlies Karg

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch deren Erhebung, Erfassung, Organisation oder Speicherung erfolgt in jeder Steuerkanzlei. Der Verantwortliche – i. d. R. der Kanzleiinhaber – muss dabei darauf achten, [i]Zur Umsetzung von TOM durch Vermieter und Verwalter Hofele, NWB 46/2018 S. 3402dass die Verarbeitung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechend vorgenommen wird und insbesondere der Schutz der Daten garantiert werden kann. Die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) in der Kanzlei soll deshalb dazu dienen, die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu garantieren und gleichzeitig eine verordnungskonforme Verarbeitung nachzuweisen. Im folgenden Beitrag werden solche Maßnahmen sowie die Kontrollen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG n. F.) für eine Steuerkanzlei erläutert.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Für jede Kanzlei die passenden TOM

[i]Für die jeweilige Organisation geeignete TOMIn einer Steuerberatungskanzlei ist Verantwortlicher i. S. der DSGVO, also die Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), zumeist der Inhaber. Er ist zur Umsetzung von durch die DSGVO vorgegebene geeignete Maßnahmen in Abhängigkeit der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeit...