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Rat der EU beschließt vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen
Der [i] Rat der EU, Pressemitteilung v. 18.2.2020 Rat der EU hat am vereinfachte MwSt-Vorschriften für Kleinunternehmen beschlossen.
Kleinunternehmerregelung auch für
Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten
Unternehmen [i]Kleinunternehmen mit Sitz in anderen
Mitgliedstaatenhaben MwSt-Pflichten und fungieren als
MwSt-Einnehmer. Hierdurch entstehen Befolgungskosten, die für Kleinunternehmen
proportional höher sind als für größere Unternehmen. Die derzeitige
MwSt-Regelung schreibt vor, dass die MwSt-Befreiung für Kleinunternehmen nur
von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Nach der nun
beschlossenen Reform darf künftig Kleinunternehmen mit Sitz in anderen
Mitgliedstaaten eine ähnliche MwSt-Befreiung gewährt werden.
Mit der Aktualisierung der Vorschriften wird zudem die Befreiung besser konzipiert, was zur Verringerung der MwSt-Befolgungskosten beiträgt. Auch wird die Gelegenheit genutzt, um Anreize für die freiwillige Befolgung der Steuervorschriften zu setzen und auf diese Weise zur Verringerung der durch Nichtbefolgung und MwSt-Betrug entstehenden Einnahmenverluste beizutragen.
Vereinfachte
Befolgungsvorschriften
Der Text
[i]
Text der Änderungsrichtlinie
sieht vor, dass Kleinunter...