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NWB Nr. 9 vom Seite 613

Rat der EU beschließt vereinfachte Vorschriften für Kleinunternehmen

Der [i] Rat der EU, Pressemitteilung v. 18.2.2020 Rat der EU hat am vereinfachte MwSt-Vorschriften für Kleinunternehmen beschlossen.

Kleinunternehmerregelung auch für Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten
Unternehmen [i]Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaatenhaben MwSt-Pflichten und fungieren als MwSt-Einnehmer. Hierdurch entstehen Befolgungskosten, die für Kleinunternehmen proportional höher sind als für größere Unternehmen. Die derzeitige MwSt-Regelung schreibt vor, dass die MwSt-Befreiung für Kleinunternehmen nur von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Nach der nun beschlossenen Reform darf künftig Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten eine ähnliche MwSt-Befreiung gewährt werden.

Mit der Aktualisierung der Vorschriften wird zudem die Befreiung besser konzipiert, was zur Verringerung der MwSt-Befolgungskosten beiträgt. Auch wird die Gelegenheit genutzt, um Anreize für die freiwillige Befolgung der Steuervorschriften zu setzen und auf diese Weise zur Verringerung der durch Nichtbefolgung und MwSt-Betrug entstehenden Einnahmenverluste beizutragen.

Vereinfachte Befolgungsvorschriften
Der Text [i] Text der Änderungsrichtlinie sieht vor, dass Kleinunter...