Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmensbesucher
I. Einführung
Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) gewährt Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten als ihren Versicherungsfällen. Im Wesentlichen versicherter Personenkreis sind nach § 2 SGB VII die Beschäftigten, aber auch weitere im Gesetz aufgezählte Gruppen (z. B. Kinder in Tagesstätten, Schüler, Studierende, bestimmte ehrenamtlich tätige Personen, Helfer bei Unglücksfällen u. v. a. m.). Hierzu und wegen Einzelheiten der GUV wird verwiesen auf die Gesamtdarstellung in sowie auf S. 5271 ff. zu Besonderheiten bei Unternehmern, unternehmerähnlichen Personen sowie mitarbeitenden Ehegatten und sonstigen Familienangehörigen.
Der nachstehende Beitrag informiert über eine Versicherung von sonst nicht in der GUV versicherten Personen, die sich mit Einverständnis des Unternehmers auf der Stätte des Unternehmens aufhalten (im Folgenden auch Besucher genannt) und dort durch diese Aufenthaltsversicherung gegen Unfälle und Krankheitsverursachungen abgesichert werden, die - bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen - als Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu entschädigen sind (praktisch kommen Berufskrankheiten ...