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Kapitalertragsteuer – Gestaltungsmissbrauch bei Cum-/cum-Geschäften (FG)
Das Hessische FG hat erstmalig über eine sogenannte Cum-/cum-Gestaltung entschieden, nachdem es bereits 2016 und 2017 zwei Grundsatzentscheidungen (4 K 1684/14 und 4 K 977/14) zu Cum-/ex-Aktiengeschäften (mehrfache Erstattung einmal gezahlter Kapitalertragsteuer) getroffen hat.
Sachverhalt: Bei den Cum-/cum-Geschäften werden Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Gesellschaften, zumeist Banken, verkauft oder verliehen und nach dem Dividendenstichtag zurückübertragen mit dem Ziel, die gesetzlich vorgesehene pauschale Versteuerung ausländischer Dividendenerträge zu umgehen.
Das Hessische FG hat dazu Folgendes entschieden:
Bei der Übertragung der Aktien über den Dividendenstichtag aufgrund der vertraglichen Gestaltung wurde ...