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Erbrecht – Wirksames Testament auf Notizzettel minderer Qualität (OLG)
Dr. Michael Schellenberger*
Das OLG München hat einen Beschluss zur Wirksamkeit eines Testaments gefasst, das auf einem Notizzettel minderer Qualität im Format 10 cm x 7 cm errichtet wurde. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es der Wirksamkeit eines TestamentsS. 102 nicht grundsätzlich entgegenstünde, wenn es auf ungewöhnlichem Material errichtet worden sei.
Weiterhin hat das OLG München zur Frage Stellung genommen, in wie weit die Eingerissenheit des Testaments einen Widerruf bedeuten könnte. Nach sorgfältiger Würdigung aller Umstände kam das OLG München zu dem Ergebnis, dass insbesondere bei Papier minderer Qualität und geringer Größe jedenfalls auch eine bloß zufällige Beschädigung naheliegen kann und hat daher allein in der Eingerissenheit der Urkunde keinen Testamentswider...