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Begünstigungen für Betriebsvermögen
Behaltensregelungen, schädliche Verfügungen und deren steuerliche Auswirkungen
Soweit es sich bei begünstigungsfähigem Vermögen i. S. des § 13b Abs. 1 ErbStG auch um begünstigtes Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 ErbStG handelt, kommen hierfür Steuerbegünstigungen in Betracht. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerbegünstigungen erfüllt sind, erfolgt auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Deren Erhalt hängt anschließend davon ab, ob sogenannte Behaltensfristen und auch Lohnsummenregelungen eingehalten werden. Wird jedoch gegen diese verstoßen, kommen – ggf. erhebliche – Nachversteuerungen in Betracht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den für die Steuerbefreiungen nach § 13a und § 13c ErbStG geltenden Regelungen und dabei zu beachtenden Besonderheiten. Ein Schaubild bietet einen komprimierten Gesamtüberblick.
Ob Steuerbefreiungen zu gewähren sind, orientiert sich an den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung. Ein ggf. teilweiser Wegfall kommt anschließend bei einem Verstoß gegen Behaltensregelungen in Betracht.
Der Verstoß gegen Behaltensregelungen ist anzeigepflichtig.
Bei einer schädlichen Verfügung kommt der Wegfall einer Steuerbefreiung in Betracht. Unbeeinflusst bleibt jedoch die Höhe des begünstigte...