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Rentenanpassung zum 1. 7. 2001
Mit der RAV 2001 werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (RV) einschließlich der Leistung für Kindererziehung, die Geldleistungen aus der Unfallversicherung (UV) mit Ausnahme des Verletzten- und Übergangsgeldes und die Renten aus der Alterssicherung der Landwirte zum angepasst.
Ab dem werden die Renten unter Berücksichtigung weiterer Faktoren wieder an die Einkommensentwicklung angepasst. Der Rentenanpassung liegen zugrunde die Veränderung
der durchschnittlichen Bruttolohn- und Gehaltssumme im Jahre 2000 gegenüber dem Jahr 1999 (gilt für die alten Bundesländer) bzw. die Entwicklung der Bruttolohn- und Gehaltssumme in den neuen Bundesländern (gilt für die neuen Bundesländer),
des durchschnittlichen Beitragssatzes in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten des Jahres 2000 gegenüber dem des Jahres 1999,
des Altersvorsorgeanteils im Jahr 2000 gegenüber dem Jahr 1999; wegen der Einführung der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (”Riester-Rente”) ist dieser Faktor frühestens ab dem Jahr 2002 zu berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieser Komponenten ergibt sich ab...