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NWB Nr. 9 vom Seite 719 Fach 27 Seite 5271

Versicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für Unternehmer, unternehmerähnliche Personen, mitarbeitende Ehegatten und sonstige Familienangehörige

von Dr. Wolfgang Ricke, Hauptgeschäftsführer a. D. der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft, Berlin

I. Einführung

Für viele der im Titel angesprochenen Personen stellt sich die Frage, ob sie für ihre Tätigkeit als Unternehmer usw. in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten haben oder sich verschaffen können oder ob sie auf den Abschluss einer privaten Unfallversicherung angewiesen sind, wenn sie Versicherungsschutz gegen diese Ereignisse wünschen. Grundsätzlich ist dies schon dargestellt in dem allgemeinen Beitrag zur GUV in , auf den daher im Folgenden hingewiesen wird.

Manche Einzelheiten dazu konnten dort aber nicht aufgenommen werden. Sie werden hier nachgeholt und können auch hilfreich sein für die Entscheidung, ob bei fehlender Pflichtversicherung ein gewünschter Versicherungsschutz entsprechend den individuellen Bedürfnissen durch eine freiwillige Versicherung in der GUV oder sinnvoller durch eine private Unfallversicherung geschaffen werden soll.

II. Wer ist Unternehmer und wie ist der Versicherungsschutz grundsätzlich geregelt?

Unternehmer ist nach § 136 Abs. 1 Nr. 3 SGB VII nur, wem das wirtschaftliche Ergebnis des Unternehmens (Unternehmerrisiko) unmittelbar zum Vor- oder Nach...