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Reform der Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2001
I. Einführung
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt neben den Alters- und Hinterbliebenenrenten auch die Erwerbsminderungsrenten, die im Wesentlichen aus der Rente wegen Berufsunfähigkeit und der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bestehen (§§ 43, 44 SGB VI). Dieser Bereich des Rentenrechts wurde nun neu geregelt, und zwar mit Wirkung ab dem durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die Grundzüge des neuen Gesetzes sollen nachfolgend (Ziff. III bis X) dargestellt werden, wobei vorher (Ziff. II) noch das bislang geltende Recht vorgestellt wird. Hintergrundinformationen zum Reformgesetz lassen sich auch den amtlichen Gesetzgebungsmaterialien entnehmen (Entwurf der Koalitionsfraktionen in BT-Drs. 14/4230 v. und Empfehlung des Sozialausschusses des Bundestages in BT-Drs. 14/4630 v. ).
In gesetzestechnischer Hinsicht ist zu bemerken, dass das neue Gesetz in Fachkreisen oftmals als ”Vorschaltgesetz” zur Rentenreform bezeichnet wird. Hiermit ist nicht gemeint, dass es um den Einstieg in die von der Bundesregierung geplante Rentenreform geht, die im Koalitionsentwurf eines Altersvermögensgesetzes enthalten ist (BT-Drs. ...BGBl 1997 I S. 2998BGBl 1998 I S. 3843