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Umsatzsteuer | Rechnungsanforderungen für den Vorsteuerabzug
Der Vorsteuerabzug setzte nach der Rechtslage im Jahr 1999 eine Rechnung oder Gutschrift in Papierform voraus (Bezug: § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG; Art. 17 Abs. 2 Buchst. a, Art. 18 Abs. 1 Buchst. a, Art. 22 Abs. 3 Buchst. a, c Richtlinie 77/388/EWG).
(1) Die Klägerin vertrieb im Streitjahr 1999 Waren u. a. über ein Depot-System mit EDI ( Electronic Data Interchange). Danach stellte die Klägerin Lieferanten im Rahmen des Depotsystems Flächenkapazitäten, Verkaufspersonal, das Kassensystem, die Logistik und den Datenaustausch via EDI zur Verfügung. Die Depotware verkaufte die Klägerin im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Gemäß der Rahmenvereinbarung „Depot mit EDI“ übermittelten die Lieferanten die Stammdaten (u. a. Netto-Einkaufspreis, Verkaufspreis und 18-stellige Warenbezeichnung) –...