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IWB Nr. 4 vom

Dotationskapital bei inländischen Bankbetriebsstätten nach der BsGaV

Marco Heuer und Jean Peter Jung

Inländische Bankbetriebsstätten sind verpflichtet, für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung über ein Dotationskapital zu verfügen, das der Art ihrer Geschäfte im Hinblick auf die übernommenen Funktionen und Risiken Rechnung trägt. In der Praxis wird der Dotationskapitalermittlung häufig nur untergeordnete Aufmerksamkeit gewidmet. In Außenprüfungen bieten Steuerpflichtige der Finanzverwaltung daher regelmäßig Korrekturmöglichkeiten, die mit geringem Aufwand vermieden werden könnten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Einbindung der Dotationskapitalermittlung in die Steuerdeklarationsprozesse

Die Regelungen zur Dotationskapitalermittlung nach der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) erfordern eine Bestimmung des fremdüblichen Dotationskapitals für inländische Bankbetriebsstäten im engen Zusammenspiel mit der Aufstellung, Weiterführung und dem Abschluss der Hilfs- und Nebenrechnung und somit auch mit der Erstellung der Steuererklärung. Ein schlanker Prozess zur laufenden Kontrolle der für das Dotationskapital maßgeblichen Komponenten mit klaren Verantwortlichkeiten und Handlungsvorgaben ist dabei geeignet, Fragestellungen der Finanzverwaltung im Rahmen steuerliche...