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OVG Nordrhein-Westfalen 10.09.2019 8 B 774/19, NWB 8/2020 S. 524

OWi | Fahrtenbuchauflage für GmbH als Halterin von Firmen-Pkw

Ist eine GmbH Halterin eines Firmen-Pkw und wird mit diesem eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, liegt kein Ermittlungsdefizit der Bußgeldbehörde vor, wenn diese den Zeugenfragebogen an die Gesellschaft als Halterin richtet. Dieser Umstand entbindet die GmbH nicht von ihren Mitwirkungsobliegenheiten. Die Gesellschaft muss S. 525sich, auch wenn sie durch ihren Geschäftsführer vertreten wird, vielmehr so organisieren, dass Anschreiben an ihre Geschäftsadresse auch ohne Nennung des Geschäftsführers zur Kenntnis der dazu berufenen Personen gelangen. [i]Zu Fragen der Zustellung Schäfer/Wegner, NWB 4/2020 S. 258

Anmerkung:

Eine GmbH hat sich erfolglos gegen eine Fahrtenbuchauflage (vgl. § 31a Abs. 1 StraßenverkehrszulassungsVO) gewandt, die nach einem Verkehrsvergehen mit einem Firmenfahrzeug und erfolglosen weiteren Ermittlungen...