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BGH 03.12.2019 II ZR 457/18, NWB 8/2020 S. 524

Firma | Fortführung eines Handelsgeschäfts und Haftung

§ 25 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach derjenige, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführt, für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers haftet, ist auf den Erwerb eines Handelsgeschäfts aus der Insolvenz auch dann nicht anwendbar, wenn die Veräußerung nicht durch den Insolvenzverwalter, sondern durch den Schuldner in der Eigenverwaltung erfolgt.

Anmerkung:

Für die Veräußerung im Insolvenzverfahren mit angeordneter Eigenverwaltung ergibt sich nichts anderes als für die Veräußerung des Handelsgeschäfts durch den Insolvenzverwalter. Diese duldet eine Schuldenhaftung des Erwerbers nach § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters, das Unternehmen im Interesse der Gl...