Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
                melden Sie sich an.
                oder schalten Sie  Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
            
Einkommensteuer: Steuerbarkeit einer zwangsweisen Grundstücksveräußerung
, BStBl 2019 II S. 701, NWB AAAAH-30559
Leitsatz
Eine Anschaffung bzw. Veräußerung i. S. des § 23 EStG liegt nicht vor, wenn der Verlust des Eigentums am Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet
 Sachverhalt
		
Der Kläger hatte Anfang der 1990er Jahre einen hälftigen
		Miteigentumsanteil an einem unbebauten Grundstück erworben und 2005 dann die
		zweite Hälfte durch Abgabe des Meistgebots in einem
		Zwangsversteigerungsverfahren. 2008 führte die Gemeinde ein sog.
		Bodensonderungsverfahren durch und erließ einen Sonderungsbescheid gem.
		Bodensonderungsgesetz, der die Enteignung dieses Grundstücks beinhaltete. Im
		Gegenzug wurde von der Gemeinde eine Entschädigung zu Gunsten des Klägers
		festgesetzt, die 2009 zufloss. In einem Verwaltungsgerichtsverfahren wurde die
		Entschädigungssumme erhöht und 2012 bzw. 2014 in zwei Raten an den Kläger
		ausbezahlt. 
Das zuständige FA setzte 2015 in einem – aus mehreren Gründen geänderten – Einkommensteuerbescheid für 2009 letztlich unter den sonstigen Einkünften einen Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften fest. Darüber hinaus erfasste es die Hälfte der ersten Erhöhungsrate als – weiteren – Veräuße...