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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 278/19

Gesetze: EStG § 5a ; FGO § 69

Keine ernstliche Zweifel im AdV-Verfahren bei zugelassener Revision durch das FG in parallel gelagerten Fällen

Leitsatz

1. § 5a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 EStG erfasst das Ausscheiden im Wege der Schenkung der Anteile. Damit muss der Unterschiedsbetrag dem Gewinn hinzugerechnet werden.

2. Ernstliche Zweifel im AdV-Verfahren bestehen nicht deshalb, weil in parallel gelagerten Fällen jeweils die Revision vom Finanzgericht zugelassen wurde und die Revisionen beim Bundesfinanzhof auch anhängig gemacht wurden.

Fundstelle(n):
RAAAH-42265

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