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NWB Nr. 8 vom Seite 510

Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019: Aktualisierung und Konkretisierung der Verwaltungsauffassung (Teil 1)

Dirk Eisele

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 544Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 (ErbStR 2019) sowie die Hinweise zu den ErbStR 2019 (ErbStH 2019) v.  dokumentieren – unter Berücksichtigung der seit Ergehen der ErbStR 2011 in der Zwischenzeit erfolgten Rechtsänderungen und höchstrichterlichen Rechtsprechung – die aktuelle Verwaltungsauffassung zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie zum Bewertungsrecht.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Großerwerbe/Berechnung des Schwellenwerts: [i]Anrechnung begünstigten Vermögens bei Prüfung der 26 Mio. €-GrenzeDie ErbStR 2019 warten mit neuen Aussagen zur Anrechnung begünstigten Vermögens bei Prüfung der 26 Mio. €-Grenze im Kontext der §§ 13a und 13c ErbStG auf. Bei mehreren Erwerben begünstigten Vermögens von demselben Erblasser oder Schenker innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren werden die früheren Erwerbe mit ihrem Wert im Zeitpunkt der damaligen Übertragung dem Letzterwerb hinzugerechnet.

Zurechnung von Beschäftigten und Lohnsumme in Fällen der Betriebsaufspaltung: [i] Söffing/Kranz, Betriebsaufspaltung, Grundlagen, NWB JAAAE-40045 Nach R E 13a.4 Abs. 2 Satz 16 ErbStR 2019 soll eine Zusammenrechnung der Lohnsumme von Besitz- und Betriebsunternehmen nur dann erfolgen, wenn bei der Betriebsaufspaltung die Beteiligung bzw. der Anteil an der Betriebsgesellschaft nicht zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehören und nur hinsichtlich des Besitzunternehmens bzw. der Betriebsgesellschaft eine Übertragung erfolgt.

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