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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 10 | Außergewöhnliche Belastungen: Sanierung einer Grabstätte berührt keinen existenziell wichtigen Bereich

Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnlichen Belastungen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt werden. Zu diesem Ergebnis ist aktuell der BFH in einem Revisionsverfahren gekommen und hat ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Hessen aufgehoben.

In unserer Juli-Ausgabe 2018 hatten wir Ihnen eine steuerzahlerfreundliche Entscheidung zu außergewöhnlichen Belastungen vorgestellt.

Das Hessische Finanzgericht hatte entschieden: Die Aufwendungen für die Sanierung einer bereits seit über 100 Jahren bestehenden Familiengrabstätte können außergewöhnliche Belastungen darstellen. Und zwar dann, wenn die Gemeinde die Instandsetzung verbindlich und verpflichtend angeordnet hat. Die Richter stellten darauf ab, dass in der heutigen Zeit die Errichtung und der Unterhalt repräsentativer Grabstätten nicht mehr üblich sind. Die Aufwendungen seien sowohl zwangsläufig als auch außergewöhnlich.

Leider hat der Bundesfinanzhof das erstinstanzliche Urteil der Finanzrichter aus Kassel nicht bestätigt. Aufwendung...