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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 13 | Vollstreckung: Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

Wird ein Durchsuchungsbeschluss aufgehoben, wird eine bereits durchgeführte Durchsuchung mit allen dabei vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig. Nach einem aktuellen BFH-Urteil ist es dem FG verwehrt, die Entscheidung eines Zivilgerichts, mit der dieses den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben hat, auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Das FG muss auf Antrag die Rechtswidrigkeit der im Rahmen der Durchsuchung durchgeführten Sachpfändung feststellen.

Damit kommen wir noch zu einer interessanten Entscheidung des Bundesfinanzhofs in einer verfahrensrechtlichen Frage. Der VII. Senat des BFH hat die Rechte der Schuldner gestärkt, die von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind. Eine bereits durchgeführte Durchsuchung wird danach mit allen dabei vorgenommenen Vollstreckungsmaßnahmen rechtswidrig, wenn der Durchsuchungsbeschluss nachträglich aufgehoben wird.

Im Streitfall lag ein Durchsuchungsbeschluss des zuständigen Amtsgerichts vor – für die Wohnung und die Geschäftsräume des Klägers. Eine Vollziehungsbeamtin des Finanzamts ließ daraufhin die Hintertüre zur Garage in Gegenwart der Polizei durch einen Schlüsseldienst öffnen. Sie pfändete einen ...