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NWB Nr. 28 vom Seite 2245 Fach 27 Seite 4871

Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Aushilfs- oder Nebenbeschäftigungen

von Horst Marburger, Geislingen

Stand: .

Die Sozialversicherung ist in erster Linie für die Arbeitnehmer geschaffen worden. Die Personen, deren Erwerbsgrundlage die unselbständige Beschäftigung ist, sollten für die sog. Wechselfälle des Lebens (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter) geschützt werden. Ziel war und ist also eine soziale Absicherung, die aber dann nicht erforderlich ist, wenn jemand nicht zu den Personen gehört, die ihren Lebensunterhalt aus unselbständiger Tätigkeit bestreiten. Dies bedeutet, daß all jene Personengruppen von der Versicherungspflicht von vornherein ausgenommen wurden, die gegen die angesprochenen Wechselfälle auf andere Weise, beispielsweise durch beamtenrechtliche Regelungen, abgesichert sind. Ausgenommen wurden im Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung auch Arbeitnehmer, die wegen der Höhe ihres Entgeltes als selbst fähig angesehen worden sind, sich abzusichern. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten aber auch solche Personen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, deren Entgelt oder deren Tätigkeit so gering ist, daß sie ihren Lebensunterhalt nicht aus der unselbständigen Tätigkeit bestreiten. Sie brauchen dann auch keine sozial...