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NWB Nr. 1 vom Seite 42 Fach 27 Seite 4783

Neuregelung des Arbeitslosengeldes

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

Der Verlust des Arbeitseinkommens infolge Arbeitslosigkeit wird durch die Gewährung eines teilweisen Lohnersatzes aufgrund zweier verschiedener Systeme ausgeglichen: durch die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitslosenhilfe. Die Arbeitslosenversicherung zahlt dem Arbeitslosen für eine begrenzte Zeit eine Lohnersatzleistung aus Beitragsmitteln der versicherten Arbeitnehmer und ihrer Arbeitgeber ohne Bedürftigkeitsprüfung, das Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenhilfe zahlt dem Arbeitslosen dagegen eine lohnorientierte Fürsorgeleistung aus Mitteln des Bundes. Sie tritt nur dann ein, wenn der Antragsteller einen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht oder nicht mehr hat und bedürftig ist. Mit der am in Kraft getretenen Reform des Arbeitsförderungsrechts und dessen Einordnung in das Sozialgesetzbuch werden verschiedene Regelungen geänderten sozialpolitischen Zielen und veränderten finanziellen Möglichkeiten angepaßt sowie einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen und Diensten entgegengewirkt. Vor allem wurden auch die Rechtsvorschriften über das Arbeitslosengeld neu geordnet und geändert.

I. Anspruchsvoraussetzungen

Einen Anspruch auf ...