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Heimkosten | Rechtswidrige Praxis der Doppelbescheidung
Die Praxis der Region Hannover, für ungedeckte Kosten, die durch die Pflege eines Menschen in einem Heim entstehen, dessen Ehepartner heranzuziehen, obwohl bereits bei der genauen Ermittlung der Kostenhöhe das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten angerechnet wird, ist rechtswidrig.
Wenn ein Ehepartner im Heim gepflegt werden muss, trägt das Sozialamt dem Grunde nach die Kosten. Bei der Ermittlung der Kostenhöhe rechnet es das Einkommen der Eheleute auf die Heimkosten an und zahlt danach die ungedeckten Restkosten. [i]Zum Angehörigen-EntlastungsG Viefhues, NWB 5/2020 S. 297Obwohl das Familieneinkommen bereits abgezogen wird, erlässt die Region Hannover gegenüber dem Ehepartner einen Heranziehungsbescheid i. H. des Einkommens. Gegen einen solchen Bescheid hatte ein Mann geklagt, dessen Frau in einem Pflegeheim un...