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BMF 05.02.2020 IV C 5 - S 2334/19/10017 :002, NWB 7/2020 S. 446

Lohnsteuer | BMF tritt geänderter BFH-Rechtsprechung zum sog. Zusätzlichkeitserfordernis entgegen

Das BMF hat am ein Schreiben zur sog. Zusätzlichkeitsvoraussetzung veröffentlicht. Demnach soll die mit Urteilen v.  - VI R 32/18 ( NWB FAAAH-33414), VI R 21/17 ( NWB AAAAH-33407) und VI R 40/17 ( NWB KAAAH-33408) geänderte Rechtsprechung des BFH zur Lohnsteuerpauschalierung bzw. Gehaltsumwandlung im Vorgriff auf eine entsprechende Gesetzesänderung keine allgemeine Anwendung finden. Nur „echte“ Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollen aus Sicht der Finanzverwaltung steuerbegünstigt sein. Die Einführung eines neuen § 8 Abs. 4 EStG im Rahmen des Gesetzesvorhabens [i]Geserich, NWB 45/2019 S. 3264 zur Einführung der Grundrente soll diese Position gesetzlich festschreiben. (Anmerkungen zu dem BMF-Schreiben lesen Sie in Kürze in NWB.)