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Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung bei vollständiger Übertragung der Anteile an einer GmbH
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Grundsätzlich liegt bei Übertragung der nahezu vollständigen Anteile an einer GmbH keine Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG vor. (2) Ausnahmsweise kann bei Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft eine solche aber gegeben sein. Hierzu muss die bisherige Organträgerin die Anteile an der GmbH an die neue Organträgerin übertragen, sofern diese ein nach § 1 Abs. 1a UStG ausreichendes Teilvermögen darstellen.
[i]Burbaum/Baumgartner, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Grundlagen, NWB SAAAG-98458 Die Entscheidung hat die äußerst praxisrelevante Vorschrift des § 1 Abs. 1a UStG zum Gegenstand, zu dessen Anwendungsbereich sich der BFH in der jüngeren Vergangenheit immer wieder äußerte. Nunmehr war die Frage zu klären, unter welchen Umständen die vollständige Veräußerung einer GmbH-Beteiligung unter ...BStBl 2012 II S. 68