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Winterbauförderung für die Bauwirtschaft
Arbeitsausfälle, die sich während der Wintermonate durch ungünstige Witterung ergeben, werden seit Januar 1996 hauptsächlich durch tarifvertragliche Leistungen der Bauwirtschaft abgesichert. Zunächst war für die ersten 150 witterungsbedingten Ausfallstunden in der Schlechtwetterzeit eine Winterausfallgeld-Vorauszahlung in Höhe von 75 % des Arbeitsentgelts zu zahlen. Für die darüber hinausgehenden Ausfallstunden zahlte die Bundesanstalt für Arbeit ein beitragsfinanziertes Winterausfallgeld.
Infolge der konjunkturell und strukturell ungünstigen wirtschaftlichen Entwicklung konnten die tariflichen Regelungen nicht verhindern, daß trotzdem zahlreiche Entlassungen in den Wintermonaten erfolgten. Durch entsprechende Tarifregelungen wird nunmehr die Möglichkeit eröffnet, für jeden Arbeitnehmer ein individuelles Arbeitszeitguthaben anzulegen, aus dem bis zu 120 witterungsbedingte Ausfallstunden, mindestens aber 50 Ausfallstunden, finanziert werden können.
Durch das Gesetz zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe vom (BGBl I S. 2486) wurde als flankierende Maßnahme die Regelung eingeführt, wonach das beitragsfinanzierte Winterausfallgeld seit ...