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LAG Nürnberg Urteil v. - 6 Sa 110/19

Gesetze: TzBfG § 8 Abs. 4

Leitsatz

Orientierungssatz:

Orientierungssatz:

Ein Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit um 1/12 mit dem Ziel der dauerhaften Freistellung im Ferienmonat August kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn dieser Monat regelmäßig zu den arbeitsintensivsten Monaten zählt und Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer dadurch von vorneherein deutlich eingeschränkt würden.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2020 S. 295
QAAAH-41921

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