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NWB Nr. 25 vom Seite 2045 Fach 27 Seite 4709

Die Arbeitslosenhilfe

von Oberamtsrat Karl Seidelmann, Bonn

I. Anspruchsvoraussetzungen

Ein Leistungsanspruch ist erst begründet, wenn jede einzelne der nachstehend erläuterten Voraussetzungen erfüllt ist.

1. Arbeitslosigkeit, Arbeitslosmeldung, Antragstellung, Altersgrenze

Diese Voraussetzungen müssen in gleicher Weise erfüllt sein wie für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld; deswegen wird insoweit auf die Erläuterungen in Ziff. I Nr. 1 bis 3 und 6 des Beitrags ”Das Arbeitslosengeld” () verwiesen.

2. Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung

Ob der Arbeitslose der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, ist grundsätzlich nach denselben Regeln zu beurteilen, die für das Arbeitslosengeld gelten; insoweit wird auf die Erläuterungen in Ziff. I Nr. 4 des Beitrags ”Das Arbeitslosengeld” () verwiesen. Zusätzlich wird jedoch verlangt, daß der Antragsteller für eine Beschäftigung in Betracht kommt, deren wöchentliche Arbeitszeit auch der Dauer nach üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes entspricht; die sog. Nahtlosigkeitsregelung gilt hingegen uneingeschränkt. Eine Besonderheit gilt insofern, als eine gemeinnützige und zusätzliche Ar...