Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 9 Nr. 3 Kürzungen (ausländische Betriebseinkünfte)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 3 GewStG
Rengier, BFH: Für den Begriff der „Betriebsstätte“ in § 9 Nr. 3 GewStG kommt es nur auf nationales Recht an – keine gewerbesteuerliche „subject to tax“-Klausel, ; Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzurechnungsbesteuerung, DStR 2017 S. 1457; Andresen, Weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Importiert der Gesetzgeber nun den DBA-Betriebsstättenbegriff ins Gewerbesteuergesetz?, ; Schultz-Trieglaff, Die Auslegung des Betriebsstättenbegriffs in § 9 Nr. 3 GewStG, IStR 2017 S. 406; Pfitzner/Sundström/Guilbert, Ertragsteuerliche Folgen beim Rückwechsel aus der Tonnagebesteuerung, DStR 2019 S. 1031; Weiss, Neuere Entwicklungen bei der Gewerbesteuer in grenzüberschreitenden Fällen, ; Schulz-Trieglaff, Klare Antwort des Europäischen Gerichtshofes auf die Frage nach den finalen Verlusten, , Zwirner, Die finalen Verluste sind Geschichte, es lebe die Vergleichbarkeitsprüfung!, .
I. Inhalt und Bedeutung des § 9 Nr. 3 GewStG
1 § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG sieht eine unilaterale Kürzung des Gewerbeertrags vor, der auf eine ausländische Betriebsstätteneinkünfte entfällt . D...