Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 9 Nr. 2 Kürzungen (Gewinnanteile an Mitunternehmerschaften)
A. Allgemeine Erläuterungen zu § 9 Nr. 2 GewStG
Körner, Doppelte Gewerbesteuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Mitunternehmerschaften durch Kapitalgesellschaften?, INF 2004 S. 820; Neumeyer/Bader, Gewerbesteuerfragen bei Anteilsveräußerungen. Problemfelder bei Mitunternehmer- und Kapitalgesellschaftsanteilen, EStB 2005 S. 386; Ludwig, Ermittlung des Gewerbeertrags aus der Veräußerung von Anteilen an mehrstöckigen Personengesellschaften , BB 2007 S. 2152, Suchanek, Anwendung von § 7 S. 2 Nr. 2 GewStG bei der Veräußerung von doppelstöckigen Mitunternehmerschaften, GmbHR 2007 S. 248.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 9 Nr. 2 GewStG
1 § 9 Nr. 2 GewStG korrespondiert mit der Hinzurechnung von Verlustanteilen aus Beteiligungen an Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nach § 8 Nr. 8 GewStG und sieht die Kürzung der Summe des gewerbesteuerlichen Gewinns um die Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen Personengesellschaft vor, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen ist, sofern diese Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind.
Nach § 9 Nr. 2 Satz 2 GewStG sind Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds – ebenso wie in § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG – von der Kü...