Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 3831 Fach 27 Seite 4589

Änderungen im Sozialhilferecht 1994-1996

von Prof. Dr. Otfried Seewald, Passau, unter Mitarbeit von Dr. Knut Müller, Passau

Die letzte Gesamtdarstellung zum Recht der Sozialhilfe (NWB F. 27 S. 4211) betraf den im wesentlichen ab geltenden Rechtszustand, der durch die Bekanntmachung des BSHG v. bestätigt wurde; seitdem sind im Sozialhilferecht eine Reihe von Änderungen erfolgt, deren wesentlicher Inhalt im folgenden dargestellt wird; Schwerpunkt sind dabei die durch das Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts - s. dazu näher unter Ziff. VI - vorgenommenen Änderungen.

I. Pflege-Versicherungsgesetz

Das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit(PflegeVG) v. , mit dem das SGB XI - soziale Pflegeversicherung - geschaffen wurde, nahm in Art. 18 eine Reihe von Änderungen des BSHG vor, die am in Kraft getreten sind (Art. 68 Abs. 2), und ergänzte § 27 Abs. 3 BSHG um einen neuen Satz 2 (Verhältnis zum SGB XI bei Unterbringung); praktisch nur redaktionell geändert wurde § 38 Abs. 2 Nr. 4 BSHG. Wesentliche Änderungen erfolgten im ”Unterabschnitt 10. Hilfe zur Pflege”: § 68 BSHG - Inhalt (der Pflege) - wurde in z. T. wörtlicher Angleichung an §§ 14, 16 PflegeVG wesentlich konkretisiert, z. B. auch durch Legaldefinition von Krankheit und Behinderung; eingefügt w...