Gewerbesteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2021
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§ 36
Zu § 36 - Zeitlicher Anwendungsbereich
Zu § 36 GewStDV - Zeitlicher Anwendungsbereich
A. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung des § 36 GewStG
1 § 36 Abs. 1 GewStG enthält wie § 52 Abs. 1 EStG die Grundregelung der zeitlichen Anwendung der aktuellen Fassung. § 36 Abs. 2 GewStG enthält dagegen Regelungen, die Ausnahmen zu der Grundregelung darstellen. § 36 Abs. 2d GewStG betrifft den Anwendungszeitpunkt des § 10a Satz 10 GewStG und § 36 Abs. 3 GewStG betrifft den Anwendungszeitpunkt des § 7 Satz 3 GewStG. § 36 Abs. 4 GewStG regelt den Anwendungsbereich des § 8 Nr. 1 Buchst d Satz 2 GewStG. § 36 Abs. 5 GewStG betrifft § 9 Nr. 5 Satz 12 GewStG und § 36 Abs. 6 GewStG betrifft § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst f Satz 1 Doppelbuchst bb GewStG. Zu den damit zusammenhängenden Fragen s. die Einzelkommentierungen.
2-5 (Einstweilen frei)
B. Rechtsentwicklung des § 36 GewStG
6 § 36 GewStG regelt bereits seit dem GewStG v. den zeitlichen Anwendungsbereich des GewStG. Eine der letzten umfassende Änderung m. W. v. beruht auf dem Kroatien-AnpG v. . Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2019 erfolgt wiederum eine grundlegende Änderung. Im Einzelnen erfolgten Änderungen seit 2014:
durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union u. zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (§ 36 Abs. 2 Satz 5 m. W. v. );
durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Ve...