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Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei sog. Krypto-Assets zulässig?
Immer dann, wenn Digitalisierung auf eine dafür nicht geschaffene gesetzliche Grundlage trifft, ergeben sich spannende Rechtsfragen. So auch im Fall des , NWB SAAAH-30297) bei dem die Besteuerung von durch das Gericht wörtlich so bezeichneten „Krypto-Assets“ (stellvertretend für alle Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und mehr als 2300 weitere) im Juni 2019 vollumfänglich bejaht wurde. Doch ist das wirklich so?
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Beschluss des FG Berlin-Brandenburg
[i]AdV-Antrag abgelehntDa es bei dem Beschluss des FG Berlin-Brandenburg um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ging, stellt sich obige Aussage als gleich dreifach prekär dar:
Erstens ist der Begriff der „Krypto-Assets“ in keinem einzigen Gesetz definiert.
Zweitens attestiert das Gericht dem beklagten Finanzamt sehr großzügig, dass trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Ermächtigungsgrundlage kein einziger Anhaltspunkt für eine Unzulässigkeit der Besteuerung bestünde.
Drittens behandelt der konkrete Fall die Kryptowährung „Ethereum“, während das Gericht immer wieder von der führenden Kryptowährung „Bitcoin“ auf sä...