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Einkommensteuer | Steuerbegünstigung für Baudenkmäler
Das BMF hat ein Schreiben zur Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie S. 113für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG) in Form einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Januar 2020 veröffentlicht ( NWB FAAAH-40529).
Inhalt des Schreibens: Das BMF-Schreiben besteht aus einer Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020.
Das NWB KAAAH-09562 (BStBl 2019 I S. 211) wird durch das vorliegende Schreiben aufgehoben. ...