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Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens
Das BMF hat sich im Hinblick auf das NWB TAAAH-02106 (Kurzinfo StuB 2019 S. 133 NWB AAAAH-06554) zur Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des IPSC-Schießens geäußert ( NWB TAAAH-37676).
Der NWB TAAAH-02106 entschieden, dass ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes besteht – insbesondere des IPSC-Schießens ( International Practical Shooting Confederation – IPSC) – im konkreten Einzelfall auch die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellungen der Gemeinnützigkeit erfüllen kann. Hierzu führt das BMF u. a. weiter aus:
Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob nach dem konkret vorliegenden Sachverhalt bei Veranstaltungen des betreffenden IPSC-Ve...