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Beitragsermittlung für rentenversicherungspflichtige Selbständige ab dem 1. 1. 1996
I. Einführung
Durch Art. 1 Nr. 26 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 15. 12. 1995 (vgl. zu diesem Gesetz auch den Überblick von Marschner in ) wurde eine Änderung des § 165 Abs. 1 SGB VI vorgenommen (Anfügung der neuen Sätze 3 bis 10). Die mit Wirkung ab dem eingeführte Gesetzesänderung betrifft nur den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, nämlich die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen von Selbständigen, welche der Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Ausweislich der Gesetzesmaterialien (Begründung zum Regierungsentwurf in BT-Drs. 13/2590 S. 26) sollen mit Hilfe der Neuregelung die Überwachung der Beitragszahlungen verbessert und außerdem praktische Schwierigkeiten beseitigt werden, die bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens aus einer selbständigen Tätigkeit aufgetreten sind. Es steht zu vermuten, daß die neue Regelung, die vom Grundgedanken der Maßgeblichkeit des letzten Einkommensteuerbescheides ausgeht, diesen Zielen durchaus gerecht werden wird.
Die Neufassung des § 165 Abs. 1 SGB VI ist allerdings mit dem Makel behaftet, daß sie ein kompliziertes Regelungs...