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Joint Ventures in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Rechtliche Herausforderungen bei investitionsrechtlich bedingten Gemeinschaftsunternehmen
International agierende Unternehmen greifen oftmals auf Gemeinschaftsunternehmen zurück, um neue Märkte und Betriebswege zu erschließen. Durch die Zusammenarbeit werden idealerweise wechselseitige Synergieeffekte geschaffen sowie Kosten und Risiken zwischen den Joint Venture-Partnern aufgeteilt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) besteht die Grundregelung, dass sich ausländische Investoren im Mainland nur mit einem lokalen Partner zusammenschließen können, der mindestens 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die rechtlichen Herausforderungen bei Joint Ventures in den VAE vermitteln.
Ausländische Investoren müssen im Mainland der VAE grds. lokale Partner mit 51 % der Gesellschaftsanteile beteiligen (Prinzip der lokalen Beteiligung).
Es besteht eine Vielzahl an Instrumenten, die Minderheitsgesellschafterstellung des ausländischen Investors abzusichern. Diese sollten im Wege einer sorgfältigen Vorbereitung des Gemeinschaftsunternehmens ausgeschöpft werden.
Zwar wurde das Prinzip der lokalen Beteiligung dahingehend aufgeweicht, dass für bestimmte Sektoren unter weiteren Voraussetzungen (Stammkapital, Einstellung von emiratischen Staatsangehörigen etc.) Ausnahmen möglich sind. Ungeachtet dessen bleibt es für die breite Masse der Investoren beim Prinzip der lokalen Beteiligung.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .