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STFAN Nr. 2 vom Seite 25

Teileinkünfteverfahren: Hinzurechnung in der Gewerbesteuer

Dipl.-Kfm. (FH) Udo Cremer; Aurich

Fallbeispiel

Der Einzelunternehmer hält 100 Aktien der X-AG im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens. Im März 2020 vereinnahmt er auf seinem betrieblichen Bankkonto eine Dividendeneinnahme i. H. v. 7.500 € (nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer; der Solidaritätszuschlag bleibt aus Vereinfachungsgründen außer Betracht). Der Kauf der Aktien ist über Kredit fremdfinanziert worden, wofür der Einzelunternehmer in 2020 insgesamt 200 € Zinsen an die Bank zahlte.

Einführung

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb werden u. a. die nach § 3 Nr. 40 EStG außer Ansatz bleibenden Gewinnanteile (Dividenden) wieder hinzugerechnet, soweit sie nicht die Voraussetzungen des § 9 Nr. 2a GewStG erfüllen, nach Abzug der mit diesen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit sie nach § 3c Abs. 2 EStG unberücksichtigt bleiben (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 GewStG). Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird u. a. gekürzt um die Gewinne aus Anteilen an einer nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaft, wenn die Beteiligung zu Beginn des Erhebungszeitraums mindestens 15 % des Grund- oder Stammkapitals beträgt und die Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind.

Lösung Fallbeispiel

Die Dividende führt für den Einzelunternehmer i...

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