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Umsatzsteuer | Anteilsveräußerung als nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung
Eine Veräußerung von GmbH-Anteilen kann eine nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG darstellen, wenn zwischen dem Veräußerer und der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft bestand und der Erwerber mit der GmbH ebenfalls eine umsatzsteuerliche Organschaft begründet. Dann führt der Erwerber nämlich die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers als Organträger fort.
Folge: Die [i]Vorsteuerabzug bei nicht steuerbarer Geschäftsveräußerung möglichAnteilsveräußerung löst keine Umsatzsteuer aus; es handelt sich insbesondere nicht um einen umsatzsteuerfreien Anteilsverkauf gem. § 4 Nr. 8 S. 218Buchst. f UStG, auf dessen Umsatzsteuerfreiheit nach § 9 UStG verzichtet werden könnte. Daher kann der Veräußerer Vorsteuern, die ihm im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung entstanden sind, abziehen; dem Vorsteuerabzug steht § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG nicht entgegen, da es nicht um einen freien Vorgang...