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BFH 18.09.2019 XI R 7/19, BBK 5/2020 S. 215

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zum Zuordnungswahlrecht von Unternehmern

Der EuGH soll entscheiden, ob der Unternehmer bis zum gesetzlichen Abgabetermin für die Steuererklärung eine Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Gegenstände treffen muss, damit er die Vorsteuer geltend machen kann. Außerdem soll der EuGH klären, welche Rechtsfolgen sich aus der Versäumung einer solchen Frist ergeben.

Nach der deutschen Rechtslage hat der Unternehmer bei einem Gegenstand, der sowohl unternehmerisch als auch privat genutzt wird, ein Zuordnungswahlrecht, [i]Zuordnungsentscheidung bis zum 31.7. des Folgejahres nach BFH erforderlichob er den Gegenstand ganz oder teilweise oder gar nicht seinem Unternehmen zuordnet. Entscheidet er sich für eine teilweise oder vollständige Zuordnung zum Unternehmen, muss er dem Finanzamt bis zum 31.7. des Folgejahres mitteilen, dass er den Gegenstand seinem Unternehmen ganz oder teilweise zuordnet. Diese Mitteilun...