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Entwurf eines BMF-Schreibens zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen
Bereits seit gelten [i] DStV, Online-Meldung v. 17.1.2020 geänderte Vorschriften für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen. Nun hat das BMF den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur Stellungnahme versandt. Auch der Deutsche Steuerberaterverband hat Stellung genommen (s. DStV-Online-Meldung v. 17.1.2020). U. a. führt er aus:
Fahrscheine und Eintrittskarten: Im Entwurf [i]Klarstellungenwird klargestellt, dass die umsatzsteuerliche Behandlung von Fahrscheinen oder Eintrittskarten für Kinos und Museen von der Regelung unberührt bleibt. Auch der Hinweis, dass ein Gutschein sowohl physisch als auch elektronisch ausgegeben werden kann, sorgt für mehr Klarheit.
Übergangsfrist geplant: Der Entwurf des BMF-Schreibens sieht eine Übergangsregelung vor. Demnach soll eine von dem Schreiben abweichende umsatzsteuerliche Behandlung vor dessen Veröffentlichung nicht beanstandet werden.
Nichteinlösung von Einzweck- bzw. Mehrzweckgutscheinen: Bei [i]Aussteller von Einzweck-Gutscheinen wären benachteiligteinem Einzweck-Gutschein gilt bereits dessen Übertragung als Lieferung bzw. sonstige Leistung. Die fiktive Leistung unterliegt sodann der Umsatzbesteuerung. Bei einem Mehrzweck-Gutschein führt hingegen erst die E...