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StuB 3/2020 S. 124

Compliance-Verstöße des GmbH-Geschäftsführers

Gibt ein GmbH-Geschäftsführer eine Zahlung auf eine – wie er weiß – fingierte Forderung frei, um damit eine Provisionsabrede zu honorieren, die gegen unternehmensinterne Compliance-Vorschriften über zustimmungsbedürftige Geschäfte verstößt, kann hierin selbst dann eine Pflichtverletzung liegen, die einen wichtigen Grund zur Kündigung des Anstellungsvertrags darstellt, wenn der Geschäftsführer dabei irrig von einer Billigung des Mitgeschäftsführers ausgegangen sein sollte ( NWB TAAAH-34789).

Praxishinweise

Die Kündigungserklärung erfolgte innerhalb der vorgesehenen Zweiwochenfrist (§ 626 Abs. 2 BGB). Der Senat hält die Abhaltung der Gesellschafterversammlung, ab der die Kündigungsfrist lief, nach zehn Wochen für (noch) akzeptabel, w...