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StuB 3/2020 S. 124

Insolvenzanfechtung: Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

Ein unterhaltspflichtiger Schuldner kann trotz erkannter Zahlungsunfähigkeit bei Vornahme von Unterhaltszahlungen ohne Gläubigerbenachteiligungsvorsatz handeln, wenn sich die einzelnen Unterhaltszahlungen in einer Größenordnung bewegen, die es nahelegt, dass es sich wirtschaftlich um Zahlungen aus dem zugunsten der Unterhaltsgläubiger pfändungsgeschützten Teil des Einkommens oder von einem jederzeit schützbaren Konto handelt ( NWB YAAAH-30713).

Praxishinweise

Die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit kann ihre Bedeutung als Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz verlieren, wenn ein Schuldner bei Vornahme der Zahlungen von Unterhalt im Hinblick darauf, dass diese Ansprüche sowohl in der Einzel- als auch in der Gesamtvollstreckung besonders gesch...