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BSG 04.06.2019 B 3 KR 23/18 R, NWB 5/2020 S. 296

Krankengeld | Ruhen des Anspruchs während eines EU-Auslandsurlaubs

Der Krankengeldanspruch eines arbeitsunfähig Versicherten ruht, wenn es die Krankenkasse abgelehnt hat, seinen Auslandsurlaub zu Urlaubszwecken zu genehmigen. Der Genehmigungsanspruch des Versicherten ist dabei allerdings als Rechtsanspruch ausgestaltet und beinhaltet von daher keinen Raum für gerichtlich nicht überprüfbare Ermessenserwägungen der Krankenkasse.

Anmerkung:

Der Versicherte war wegen einer Lendenwirbelverletzung arbeitsunfähig erkrankt und bezog Krankengeld. Er informierte seine Krankenkasse über einen geplanten Urlaub in Dänemark. [i]Zum Urlaubsrecht Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424Da der Medizinische Dienst der Ansicht war, die Erkrankung lasse eine längere Autofahrt nicht zu, lehnte die Krankenkasse die Zustimmung zum Auslandsaufenthalt ab. Das BSG hat klargestellt, dass das im Rahmen der Ruhensanordnun...