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BGH 17.09.2019 II ZR 364/16, NWB 5/2020 S. 295

Schadensersatz | Zur Ursächlichkeit eines Anwaltsfehlers

War das Vermögen einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) bei der Auseinandersetzung negativ, kann ein dem Anwalt vorgeworfener Fehler, nicht auf die höhere Beteiligung des Mandanten/Gesellschafters hingewiesen zu haben, nicht zu einem Schaden geführt haben.

Anmerkung:

Die Verursachung eines Schadens ist auf Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen ausgeschlossen, da danach die Verbindlichkeiten der OHG deren Vermögen überstiegen. [i]Müller, NWB 13/2019 S. 904Ein Hinweis des Anwalts auf die zutreffende hälftige Beteiligung des Mandanten/Mitgesellschafters an der Handelsgesellschaft hätte dazu geführt, dass in die Auseinandersetzungsrechnung eine entsprechend höhere Fehlbetragshaftung (§ 105 Abs. 3 HGB, § 735 Satz 1 BGB) einzustellen gewesen wäre und sich dessen Auseinandersetzungsanspruch entsprechend verrin...