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BMF 21.01.2020 III C 2 - S 7244/19/10002 :009, NWB 5/2020 S. 292

Umsatzsteuer | Absenkung des Steuersatzes für die Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde der Steuersatz für die Beförderung von Personen im innerdeutschen Schienenbahnverkehr auch für den Personenfernverkehr auf 7 % abgesenkt. Mit Schreiben v.  nimmt das BMF nun zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Leistungen im Schienenbahnverkehr Stellung. Danach ist der ermäßigte Steuersatz auf Beförderungsleistungen anzuwenden, die nach dem bewirkt werden. Maßgebend ist dabei stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird (vgl. Abschnitt 13.1 Abs. 1 Satz 1 UStAE). Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung S. 293kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung oder der Rechnungserteilung.