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Körperschaftsteuer | Zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos bei rechtsfähigen Stiftungen
Sind Zahlungen einer rechtsfähigen Stiftung an ihre Destinatäre mit Gewinnausschüttungen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 9 EStG wirtschaftlich vergleichbar, ist auch für eine solche Stiftung ein steuerliches Einlagekonto zu führen. Dabei sind die Regelungen über Zu- und Abgänge in dem nach § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG maßgeblichen Zeitraum zu berücksichtigen.