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NWB Nr. 5 vom Seite 288

Die einkommensteuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten aus Scheidungsverfahren mittels Werbungskostenabzugs

Karsten Schmidt, Osnabrück

Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten über die Abzugsfähigkeit von aus einer Scheidung resultierenden Prozesskosten. Das familiengerichtliche Scheidungsverfahren umfasste dabei gleichzeitig einen Streit über die Zahlung nachehelichen Unterhalts. Aufgrund eines Vergleichs erreichte die Klägerin, dass ihr im Jahr 2015 Unterhaltszahlungen zuflossen, die sie als Einnahmen gem. § 22 Nr. 1a EStG versteuerte. Die aus dem Scheidungsverfahren entstandenen Prozesskosten machte die Klägerin daneben in voller Höhe vergeblich als außergewöhnliche Belastungen geltend.

Im Einspruchsverfahren thematisierten die Beteiligten zunächst nahezu ausschließlich die mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2013 geänderte Gesetzeslage des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG und stritten über die Auslegung der Begriffe „Existenzgrundlage“ und „Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse“. Die Klägerin wollte hierbei erreichen, dass wenigstens die auf die Erzielung nachehelichen Unterhalts entfallenden anteiligen Verfahrenskosten berücksichtigt werden, denn der Unterhalt diente ihrer Ansicht nach gerade ihrer Existenzsicherung.

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