Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Schrifttum, Rechtsprechung: Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Die Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar (5 Bände), 3. Aufl.; Ricke in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, Bd. 2 (3. Buch der RVO). Entscheidungen des Bundessozialgerichts, Amtliche Sammlung (BSGE, zitiert nach Band und Seite); SozR = Sozialrecht, Entscheidungssammlung, bearbeitet von den Richtern des BSG; Zeitschrift ”Die Berufsgenossenschaft” (BG). Stand: .
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Inhaltsübersicht I. Aufgaben der Unfallversicherung II. Träger der Unfallversicherung III. Kreis der Versicherten IV. Mitgliedschaft V. Beiträge VI. Arbeitsunfall und Berufskrankheit VII. Leistungen VIII. Unfallverhütung und Erste Hilfe IX. Sonstiges |
Die gesetzliche oder soziale Unfallversicherung (UV) ist ein Zweig der Sozialversicherung wie z. B. die Kranken- und Rentenversicherung. Sie ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung (zu freiwilliger Versicherung s. III, 5). Der Abschluß privater Versicherungen befreit nicht von ihr. Geregelt ist sie in den o. a. Vorschriften der RVO als Teil des SGB, dessen o. a. Bücher daher für sie gelt...