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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug für Insolvenzverwalter aus Rechtsberatung
Ein Insolvenzverwalter kann aus Kosten der Rechtsberatung einen Vorsteuerabzug haben, wenn die Rechtsberatung die Frage der Rückforderung von Zahlungen an die Kommanditisten der insolventen KG betrifft. Die Frage, ob gegen die Kommanditisten ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen nach § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB besteht, betrifft die Abwicklung des Unternehmens der insolventen KG, so dass die Rechtsberatungskosten zu den Allgemeinkosten des Unternehmens gehören und die Vorsteuer daher abziehbar ist und die Insolvenzmasse der KG erhöht.
Gegen [i]Vorsteuer aus Ausgaben zwecks Beendigung des Unternehmens den Vorsteuerabzug kann daher nicht eingewendet werden, dass die Rechtsberatung nicht mit Ausgangsumsätzen zusammenhänge oder dass das Unternehmen der insolventen KG keine Ausgangsumsätze mehr erziele. Denn auch Ausgaben zum Zweck der Beendigung der unte...